In Zeiten, in denen Sampling und Covern zum guten Ton gehören, müssen immer mehr Musikverlage, Komponisten und Musiker Ihre
Urheberrechte vor Gericht einklagen.
Als
musikwissenschaftlicher Sachverständiger fertige für Sie zur Beweissicherung und Schadensfeststellung ein
gerichtliches Gutachten an, wenn Verdacht auf
Plagiat vorliegt, eine
Veröffentlichung der
Komposition oder
Bearbeitung nicht genehmigt ist oder gegen
Lizenzen verstoßen wurde.
Als
Privatgutacher fertige ich
Parteigutachten an, stehe aber auch Gerichten als
Sachverständiger zur Verfügung. Die Leistungen werden in beiden Fällen nach
JVEG vergütet.
Gehen Sie den sicheren Weg: Verlassen Sie sich im Rechsstreit auf das Urteil meiner fachkundigen Musikanalyse.